Checkliste zur Prüfung der Nebenkostenabrechnung

Allgemeine Angaben

  • Rechnungsempfänger: Ist der Rechnungsempfänger korrekt angegeben?
  • Abrechnungszeitraum: Stimmt der Abrechnungszeitraum mit dem im Mietvertrag vereinbarten Zeitraum überein?
  • Abrechnungsfrist: Wurde die Abrechnungsfrist eingehalten?
  • Betriebskostenverordnung: Werden die Betriebskosten gemäß der Betriebskostenverordnung abgerechnet?
  • Verteilerschlüssel: Ist der Verteilerschlüssel nachvollziehbar und verständlich?

Einzelne Positionen

  • Grundsteuer:

    • Ist die Grundsteuervorauszahlung korrekt berechnet?
    • Wurde die Grundsteuervorauszahlung im Abrechnungszeitraum vollständig abgerechnet?
  • Wasser/Abwasser:

    • Sind die Zählerstände korrekt erfasst?
    • Sind die Kosten für Wasser und Abwasser nachvollziehbar?
  • Heizkosten:

    • Ist der Wärmeverbrauch korrekt erfasst?
    • Ist der Verteilerschlüssel für die Heizkosten nachvollziehbar und verständlich?
    • Sind die Heizkosten angemessen?
  • Warmwasserkosten:

    • Ist der Warmwasserverbrauch korrekt erfasst?
    • Ist der Verteilerschlüssel für die Warmwasserkosten nachvollziehbar und verständlich?
    • Sind die Warmwasserkosten angemessen?
  • Sach- und Haftpflichtversicherung:

    • Ist die Versicherungssumme korrekt?
    • Sind die Kosten für die Sach- und Haftpflichtversicherung angemessen?
  • Hauswartkosten:

    • Sind die Leistungen des Hauswarts nachvollziehbar?
    • Sind die Kosten für die Hauswartung angemessen?
  • Sonstige Betriebskosten:

    • Sind die Kosten für die sonstigen Betriebskosten nachvollziehbar?
    • Sind die Kosten für die sonstigen Betriebskosten angemessen?

⚠️ Vergleichen Sie die Nebekostenabrechnungen mit den Abrechnungen aus den Vorjahren um große Abweichungen leichter zu finden

Beanstandungen

  • Fehlerhafte Angaben: Sind Fehler in den Angaben festgestellt worden?
  • Unzulässige Kostenpositionen: Sind unzulässige Kostenpositionen abgerechnet worden?
  • Überhöhte Kosten: Sind die Kosten unangemessen hoch?

Folgeschäden

  • Kostennachforderung: Kann eine Kostennachforderung geltend gemacht werden?
  • Klage: Ist eine Klage gegen die Nebenkostenabrechnung erforderlich?

Hinweise

  • Bei Unklarheiten oder Beanstandungen sollten Sie sich an einen Mietrechtsanwalt wenden.
  • Sie haben das Recht, Einsicht in die Belege zu nehmen.

Erläuterungen zu einzelnen Positionen

Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer, die auf das Grundstück erhoben wird. Sie ist in der Regel im Mietvertrag als Betriebskostenposition aufgeführt. Die Grundsteuervorauszahlung wird vom Vermieter an die Gemeinde abgeführt. Der Mieter hat die Grundsteuervorauszahlungen im Rahmen der Nebenkostenabrechnung zu erstatten.

Wasser/Abwasser

Die Kosten für Wasser und Abwasser werden in der Regel nach den erfassten Zählerständen abgerechnet. Die Zählerstände sollten vom Vermieter regelmäßig abgelesen und auf der Nebenkostenabrechnung vermerkt sein.

Heizkosten

Die Heizkosten werden in der Regel nach dem erfassten Wärmeverbrauch abgerechnet. Der Wärmeverbrauch kann durch Heizkostenverteiler oder Wärmezähler erfasst werden. Bei der Abrechnung nach Heizkostenverteilern wird der Verbrauch anhand der Angaben der Heizkostenverteiler auf die einzelnen Mieteinheiten umgelegt. Bei der Abrechnung nach Wärmezählern wird der Verbrauch anhand der Angaben des Wärmezählers für jede Mieteinheit ermittelt.

Warmwasserkosten

Die Warmwasserkosten werden in der Regel nach dem erfassten Warmwasserverbrauch abgerechnet. Der Warmwasserverbrauch kann durch Warmwasserzähler erfasst werden.

Sach- und Haftpflichtversicherung

Die Kosten für die Sach- und Haftpflichtversicherung des Gebäudes werden in der Regel als Betriebskostenposition aufgeführt. Die Versicherungssumme sollte im Mietvertrag angegeben sein.

Hauswartkosten

Die Kosten für die Hauswartung werden in der Regel als Betriebskostenposition aufgeführt. Die Leistungen des Hauswarts sollten im Mietvertrag oder im Hausordnungsreglement beschrieben sein.

Sonstige Betriebskosten

Zu den sonstigen Betriebskosten gehören alle Betriebskosten, die nicht in den oben genannten Positionen aufgeführt sind. Zu den sonstigen Betriebskosten können beispielsweise die Kosten für die Straßenreinigung, die Müllbeseitigung, die Gebäudereinigung, die Ungezieferbekämpfung, die Gartenpflege, die Beleuchtung, die Schornsteinreinigung, die Sach- und Haftpflichtversicherung der Mieteinheit sowie die Kosten für Gemeinschaftsantennen und Einrichtungen für Wäschepflege gehören.